Aufnahme Bedingungen

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Übertritt von der 5., 6. oder 7. Klasse der Mittelschule

➢ Erfolgreicher dreitägiger Probeunterricht
in Deutsch und Mathematik

➢ Eintritt in die zweijährige Wirtschaftsschule
➢ Eintritt für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten möglich,
welche die 9. Jgst. erfolgreich durchlaufen haben

 

 

Aufnahme

Jede Schülerin, jeder Schüler lernt anders, weil jeder Mensch anders ist. Jeder hat ganz besondere Begabungen – und auch die Entwicklung kann eine ganz individuelle sein.

Schullaufbahnentscheidungen können daher nicht einheitlich nach der 4. Klasse getroffen werden – entscheidend für die Schülerinnen und Schüler ist ein durchlässiges und begabungsgerechtes Schulsystem, das Veränderungen zulässt. Das Bayerische Schulsystem bietet diese Möglichkeit der verschiedenen Wege zum angestrebten Ziel.

Vor allem die Bayerische Wirtschaftsschule bietet Schülerinnen und Schülern eine ideale Möglichkeit des „Durchstarts“ – ein echter Geheimtipp.

Die Wirtschaftsschule gibt es in vierstufiger Form nach der 6. Klasse (Klasse 7 bis 10), in dreistufiger Form nach der 7. Klasse (Klasse 8 bis 10) und in zweistufiger Form nach der 9. Klasse (Klasse 10 und 11). Ab dem Schuljahr 2018/2019 bietet unsere Schule eine vorbereitende 6. Klasse an.

Eintritt auf einen Blick

  • Die Wirtschaftsschule gibt es in vierstufiger und zweistufiger Form
  • Die wichtigsten Übertrittvoraussetzungen in die Eingangsklassen 7 oder 8 der Wirtschaftsschule:​ Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis oder​ Eignungsfeststellung durch einen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik mit der Notenkombination von mindestens 3 und 4 bzw. 4 und 3 (Werden in beiden Fächern die Noten 4 erzielt, entscheiden die Eltern über die Aufnahme an die Wirtschaftsschule).
  • ​Über weitere Aufnahmemöglichkeiten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was sind die Aufnahmebedingungen?

Geeignet für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule sind Schüler mit einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis (alternativ unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar).

Die vier- und dreistufige Wirtschaftsschule steht auch Schülern der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, Realschülern oder Gymnasiasten offen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechenden Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.

Schüler, die für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule nicht geeignet sind, die aber dennoch eine Wirtschaftsschule besuchen möchten, können an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wird dieser Probeunterricht erfolgreich absolviert, steht der Weg zur Aufnahme in eine Wirtschaftsschule offen.

Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, werden in die Wirtschaftsschule aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen.

Der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe der vier- und dreistufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (kann entfallen, vgl. § 28 WSO) und einer Probezeit voraus.

Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich für Schüler

  • mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule,
  • mit erfolgreichem Abschluss der Mittelschule und Bestehen einer Probezeit,
  • die mit Erfolg die Jahrgangsstufe 9 der Realschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule oder des Gymnasiums durchlaufen haben,
  • die die Jahrgangsstufe 9 der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg absolviert haben, aber im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben.
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